Rechtsprechung
BFH, 25.08.1998 - II B 71/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Einheitswert eines Grundstücks - Nebenkostenpauschale - Berechnung der Jahresrohmiete - Vertretungszwang
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 S. 1, 2
Vertretungszwang; nachträgliche Genehmigung der Prozessführung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.10.1993 - II B 112/93
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Nichteinhaltung des …
Auszug aus BFH, 25.08.1998 - II B 71/98
Sie kann deshalb nur wirksam werden, wenn sie innerhalb der Beschwerdefrist erfolgt (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651).
- BFH, 18.05.1999 - III B 159/96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Soweit die Klägerin geltend macht, die Revision sei zuzulassen, weil hier das Recht in einem Maße verletzt sei, daß ohne Überprüfung ihres Einzelfalles durch das höchste Steuergericht die Steuergerechtigkeit insgesamt Schaden erleiden würde, vermag dies eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht zu rechtfertigen (BFH-Beschluß vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334).Auch insoweit erschöpft sich die Bedeutung der Sache in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalles, ohne das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts zu berühren (s. auch hierzu den o.g. Beschluß in BFH/NV 1999, 334).
- BFH, 01.04.2009 - II B 153/08
Außerordentliche Beschwerde - Vertretungszwang beim BFH - Postulationsfähigkeit …
Vielmehr hätte die Beschwerdeeinlegung durch den postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten wiederholt werden müssen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651; vom 25. August 1998 II B 71/98, BFH/NV 1999, 334, …und vom 30. Oktober 1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634). - BFH, 28.01.2002 - V B 39/01
Betriebsaufspaltung; umsatzsteuerliche Organschaft
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann bei Betriebsaufspaltung Organschaft vorliegen, wenn der Organträger als Besitzunternehmer einer Betriebskapitalgesellschaft (Organgesellschaft) die für deren Tätigkeit verwendeten Grundstücke verpachtet (…vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 119/98, BFH/NV 1999, 684; vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334; BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129), sofern die dadurch vorhandene wirtschaftliche Eingliederung auch durch die finanzielle und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers ergänzt wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes --UStG-- 1991).
- BFH, 11.06.1999 - V B 168/98
Bezeichnung des Klagebegehrens; grundsätzliche Bedeutung
Eine Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (mehr), wenn eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage bereits geklärt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluß vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334;… Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz. 24, 36, m.w.N.). - BFH, 22.11.2001 - V B 141/01
Betriebsaufspaltung; Organschaft
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann bei Betriebsaufspaltung Organschaft vorliegen, wenn der Organträger als Besitzunternehmer einer Betriebskapitalgesellschaft (Organgesellschaft) die für deren Tätigkeit verwendeten Grundstücke verpachtet (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. November 1998 V B 119/98, BFH/NV 1999, 684; vom 25. August 1998 V B 11/98, BFH/NV 1999, 334; BFH-Urteil vom 9. September 1993 V R 124/89, BFHE 172, 541, BStBl II 1994, 129), sofern die dadurch vorhandene wirtschaftliche Eingliederung auch durch die finanzielle und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers ergänzt wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG 1991). - BFH, 17.12.1999 - VII R 91/99
Ordnungsgemäße Vertretung - Einlegung der Revision - Unwirksamkeit von …
Die darin liegende Genehmigung der Prozesshandlungen des Klägers kann allenfalls für die Zukunft wirken und hat daher für die Zulässigkeit des Rechtsmittels keine Bedeutung mehr, wenn sie wie hier erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ausgesprochen wird (vgl. z.B. BFH, Beschluss vom 25. August 1998 II B 71/98, BFH/NV 1999, 334).